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Update - Knuddels gewinnt vor Gericht gegen RTL
Update - Knuddels gewinnt vor Gericht gegen RTL

RTL, Urteil, Jugendschutz, Falschaussagen, Sicherheit, Angriff

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Verfasst von Knuddelsteam
Vor über einer Woche aktualisiert

Update - Knuddels gewinnt zu 100% vor Gericht gegen RTL

Wir hatten euch sehr ausführlich und transparent über den Erfolg unseres gerichtlichen Vorgehens und die Top 7 RTL-Falschinformationen informiert. Knuddels hatte beim Landgericht Hamburg erfolgreich zwei einstweilige Verfügungen gegen die RTL Berichte “Angriff auf unsere Kinder” erwirkt. Daraufhin löschte RTL alle Berichte und ging vor Gericht wegen der ersten Einstweiligen Verfügung aus dem Mai 2021 in Widerspruch.

Dieser Widerspruch von RTL wurde vollständig abgewiesen und Knuddels wurde in allen sieben Punkten bestätigt (neuestes Urteil vom LG Hamburg). Damit gibt uns das Landgericht Hamburg auf ganzer Linie Recht.

Hier einige Ausschnitte des Urteils erläuternd zusammengefasst:

"Die einstweilige Verfügung vom 05.05.2021 wird bestätigt.”

Das bedeutet, dass Knuddels in allen Punkten, die Gegenstand des Verbots aus der Einstweiligen Verfügung waren, Recht bekommen hat. Das Gericht verbietet RTL damit weiterhin Falschaussagen über Knuddels zu verbreiten.

"Antragstellerin [Knuddels] wird durch die inkriminierten Äußerungen in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt, [...]"

Hier bestätigt das Gericht, dass RTL durch die Sendung “Angriff auf unsere Kinder” die Unternehmens-Persönlichkeitsrechte von Knuddels verletzt hat und uns deshalb ein Unterlassungsanspruch zusteht. Knuddels prüft nun auch, ob ggf. Schadensersatzansprüche gegen RTL bestehen, was aber noch nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist.

"Auch die Dokumentation für Channelmoderatoren (Anlage AG 10) und der Leitfaden für Administratoren (Anlage AG 11) streiten nicht zugunsten der Antragsgegnerin [RTL], da dort die Wichtigkeit des Jugendschutzes gerade betont wird."

RTL hatte sowohl im Bericht als auch vor Gericht behauptet, Knuddels würde Jugendschutz nicht ernst nehmen. Dabei steht für uns der Schutz unserer Nutzer, gerade unserer Minderjährigen Nutzer, an erster Stelle. Das in unseren internen Dokumentationen, Regeln und Vorschriften der Jugendschutz eine hohe Wichtigkeit einnimmt, wurde vom Gericht bestätigt.

"Ein relevanter Teil der Zuschauer nimmt indes an, dass die fraglichen Chats auf dem Portal der Antragstellerin [Knuddels] stattfinden könnten."

In ihrer Berichterstattung hatte RTL den Eindruck erweckt, manche eingeblendete Chats oder Videos würden von Knuddels stammen. In Wirklichkeit fanden diese gerade nicht bei Knuddels, sondern bei anderen Anbietern statt. Mehr Details dazu findet ihr hier.

Noch immer keinerlei Belege für angebliche Tatsachen:

"Der ihr obliegenden Glaubhaftmachungslast für die Wahrheit der relevanten Anknüpfungspunkte ist die Antragsgegnerin [RTL] nicht nachgekommen."

Selbst ein knappes Jahr nach dem Bericht hat RTL vor Gericht keine glaubhaften Beweise für zahlreiche seiner Behauptungen über Knuddels vorgelegt. RTL hat schwere Vorwürfe gegen Knuddels erhoben, ohne diese hinreichend belegen zu können.

"Bei der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Freiheit der Meinungsäußerung kommt es für die Zulässigkeit einer Äußerung maßgeblich mit darauf an, ob es sich um wahre oder unwahre Tatsachenbehauptungen handelt."

RTL darf einen Bericht nur veröffentlichen, wenn dieser auf wahren Tatsachen beruht. Da RTL über Knuddels unwahre Behauptungen aufgestellt hat, wurden zentrale Teile des Berichts verboten.

"Die notwendige Wiederholungsgefahr besteht fort."

Das Gericht hat RTL verboten, auch zukünftig falsche Tatsachen über Knuddels zu verbreiten, denn das Gericht sieht aufgrund des unseriösen Vorgehens eine Wiederholungsgefahr.

Hat RTL damit endgültig vor Gericht gegen Knuddels verloren?

Ja. Nachdem RTL die TV-Beiträge schon im Mai 2021 aus der Mediathek löschte, hat RTL selbst nun die Verbote endgültig bestätigt und anerkannt.

Doch zunächst zeigte RTL keine Einsicht und legte Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamburg gegen das Urteil ein. Nach unserer Zurücknahme von 1.a.dd. und Begrenzung 2.b.cc. des Antrags hat das OLG Hamburg am 20.12.2022 die Verbote als rechtmäßig und richtig bestätigt. Daraufhin übermittelte uns RTL diese Erklärung:

"Die RTL Television GmbH erkennt die am 05.05.2021 ergangene Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg – Az.: 324 O 157/21 – in der nach Erlass des Urteils des Hanseatischen Oberlandesgerichts – AZ: 7 U 26/22 – verbliebenen Fassung als endgültige und zwischen den Parteien materiell-rechtlich verbindliche Regelung an und verzichtet insbesondere auf die Rechtsbehelfe der §§ 926, 927 ZPO, eine Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage setzen und/oder die Aufhebung der einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände zu beantragen."

Wir sind den Gerichten dankbar dafür, dass die sie Wahrheit ans Licht gebracht haben.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?